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Satzung

Statuten der St. Sebastianus Junggesellen Bruderschaft 1659 Oberdollendorf e.V.

Unter dem Namen Sankt Sebastianus-Junggesellen-Bruderschaft wurde im Jahr 1659 zu Oberdollendorf eine Vereinigung katholischer junger Männer gegründet, welche sich die Pflege des gesellschaftlichen und religiösen Lebens zum Ziel setzte. Genannte Bruderschaft verdankt ihren Namen und Entstehung dem Umstand, dass damals auf besondere Verehrung des heiligen Sebastianus die Pest, die in der Gemeinde wütete, erlosch. Mit Rücksicht auf die veränderten Zeitverhältnisse wurden im Jahre 1907, 1949 und 1995 die Neuordnung und Drucklegung der Statuten beschlossen unter voller Beibehaltung des Namens und Zweckes der Bruderschaft.

1. - Zweck der Bruderschaft

Die Bruderschaft bezweckt die Pflege des religiösen und gesellschaftlichen Lebens in der Gemeinde, sowie die Förderung der christlichen Nächstenliebe, betätigt durch die Unterstützung bei Krankheiten, sowie durch allgemeine Beteiligung bei der letzten Ehrerweisung verstorbener Mitglieder.

2. - Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft können nur solche junge Männer erwerben, welche das 16. Lebensjahr vollendet haben und der Pfarrgemeinde St. Laurentius Oberdollendorf seit mindestens einem Jahr angehören. Über Ausnahmen entscheidet der Vorstand.

3. - Der Vorstand

Der Vorstand besteht aus dem zeitigen Pfarrer als Präses, aus dem Präsidenten, dem zeitigen Brudermeister, dem König, dem 1. und 2. Kassierer, dem 1. und 2. Schriftführer, dem Hauptmann sowie aus dem 1. und 2. Fähnrich. Vorstand im Sinne des § 26 BGB ist hierbei der Präsident oder in dessen Verhinderungsfall der 1.Kassierer.

4. - Neue Mitglieder

Die Aufnahme neuer Mitglieder geschieht stets in den Generalversammlungen anlässlich der Feste des heiligen Sebastianus und der Heiligen Peter und Paul. Die neuen Mitglieder geloben durch Handschlag dem Präsidenten, stets eifrige Mitglieder der Bruderschaft zu sein. Neu aufgenommene Mitglieder haben unser Bruderschaftsabzeichen zu erwerben.

5. - Jahresbeitrag

Der jährlich zu zahlende Beitrag wird durch Beschluß der Generalversammlungen festgelegt. Die Beitragszahlung soll durch die Mitglieder am Anfang jeden Jahres bis zur Generalversammlung zum Feste des heiligen Sebastianus erfolgen. Diejenigen Mitglieder, welche noch nach drei Jahren nach ihrer Übergehung oder Ableistung des Brudermeisterdienstes der Bruderschaft angehören, sind von dieser Zeit an von den Jahresbeiträgen befreit. Sind Kosten für außergewöhnliche Anschaffungen oder Festlichkeiten, deren Deckung durch die Bruderschaftskasse unzumutbar wäre, zu bestreiten, so dürfen auf Beschluß der Generalversammlung besondere Beiträge erhoben werden. Zu Beitragsleistung sind hierbei alle Mitglieder gleichmäßig verpflichtet.

6. - Austritt aus der Bruderschaft

Ein Mitglied scheidet aus der Bruderschaft aus:

1. durch Austritt

2. durch Heirat

3. durch Ausschluss

7. - Ausschluss eines Mitgliedes

Der Ausschluss eines Mitgliedes kann erfolgen, wenn es sich eines schlechten Lebenswandels schuldig gemacht hat oder wenn es wegen entehrender Handlung gerichtlich bestraft wurde. Ferner ist ein Ausschluss möglich, wenn das Mitglied mit der Zahlung der Beiträge oder sonstiger finanzieller Forderungen der Bruderschaft länger als zwei Jahre im Rückstand bleibt. Der Ausschluss kann nur auf Beschluss des Vorstandes mit Zweidrittel-Mehrheit der Vorstandsmitglieder erfolgen und wird im Bruderschaftsbuch eingetragen.

8. - Religion im Mittelpunkt

Die Bruderschaft unter dem Schutze des heiligen Sebastianus, dessen besondere Verehrung allen Mitgliedern empfohlen wird, ist insbesondere eine Bruderschaft zur Belebung unserer heiligen Religion. Deshalb verpflichten sich alle Mitglieder, das Fest des heiligen Sebastianus zu feiern, den Gottesdiensten beizuwohnen und, wenn möglich, die heiligen Sakramente zu empfangen. Bei den ortsüblichen sakramentalen Prozessionen werden die Fahnen getragen und die Mitglieder geleiten dieselben unter Gebet und Gesang. Auch sollen die Mitglieder sich vollzählig an den Betstunden zum sogenannten ewigen Gebet beteiligen.

9. - Erkrankte Mitglieder

Erkrankte Mitglieder werden nach vorhergegangener Anmeldung beim Vorstand, wenn notwendig, unterstützt.

10. - Beerdigungen

Bei Beerdigungen eines verstorbenen Mitgliedes versammeln sich die Mitglieder bei der Fahne an der Kirche und holen mit dem Geistlichen den Leichnam im geschlossenen Zuge ab. Der Sarg wird von den vorher dazu bestimmten Mitgliedern getragen. Nach den Zeremonien des Pfarrers betet der Brudermeister noch 3 „Vater unser“ für die Seelenruhe des Verstorbenen, und der Fähnrich schwenkt sodann die Fahne über dem offenen Grabe als Abschiedsgruß. Für die Seelenruhe des Verstorbenen wird auf Kosten der Bruderschaft ein Seelenamt in der Pfarrkirche gehalten. Alle Mitglieder, deren Beruf es erlaubt, sind verpflichtet, der Beerdigung und Seelenmesse beizuwohnen.

11. - Jahresablauf

Am Samstag nach dem Feste des heiligen Sebastian findet ein seit langer Zeit eingebürgerter Rundgang durch das Dorf, der sogenannte Bettelgang, statt, welchen der neue Brudermeister zu führen hat. Die dabei gesammelten Spenden werden für die vorher vom Vorstand festgelegten caritativen Zwecke verwendet. Hierbei sollen örtliche caritative Zwecke berücksichtigt werden. Am Abend dieses Tages findet ein gemeinschaftliches Essen statt, welches aus der Bruderschaftskasse bestritten wird. Am Feste des Kirchenpatrons, des heiligen Laurentius, veranstaltet die Bruderschaft in der Regel jedes Jahr historische Festzüge. Dabei werden die der Bruderschaft gehörenden Schärpen, Degen, Hüte und Mützen und Gewehre getragen. Sämtliche Sachen müssen wieder in gutem Zustande abgegeben werden. Für schadhafte oder verlorengegangene Sachen hat der Betroffene aufzukommen. Die Mitglieder sollen bei Bruderschaftsveranstaltungen das Bruderschaftsabzeichen tragen. Bei den historischen Festzügen wird auch das althergebrachte Fahnenschwenken zu Ehren des Königs und der Königin als auch von sonstigen angesehenen Personen abgehalten. Ebenso findet das bekannte Vogelschießen statt, und zwar jedes Jahr um einen neuem König. Jeder König erhält von der Bruderschaft einen einmaligen Betrag, dessen Höhe vom Vorstand festgelegt wird. Der König hat die Verpflichtung, allen Festlichkeiten beizuwohnen und den vorhandenen Schildern ein neues hinzuzufügen. König kann jedes volljährige Mitglied werden.

12. - Generalversammlungen

Die laufenden Geschäfte führt der Vorstand. Jedes Jahr sollen zwei Generalversammlungen abgehalten werden und zwar zum Feste des heiligen Sebastianus und der Heiligen Peter und Paul. Auf den Generalversammlungen führt der Präsident, in dessen Verhinderungsfall der Brudermeister, den Vorsitz. Der Schriftführer ist Protokollbuchführer. Alle Versammlungsbeschlüsse werden von ihm ins Protokollbuch eingetragen. Auch soll derselbe das Inventar führen. Der Kassierer verwaltet die Kasse. Er soll jährlich auf St. Sebastianus der Versammlung den Kassenbericht vorlegen und bei notwendigen Ausgaben und Anschaffungen den übrigen Vorstandsmitgliedern Mitteilung machen. Der Vorstand ist verpflichtet, auf einen von mindestens 12 Mitgliedern unterzeichneten und schriftlich begründeten Antrag hin eine Generalversammlung einzuberufen, und zwar in längstens 3 Wochen. Die Bruderschaft soll zur Allgemeinbildung Veranstaltungen selbst durchführen oder auf Bildungsveranstaltungen der Pfarrgemeinde hinweisen.

13. - Aufgaben der Vorstandsmitglieder

Präses ist der jeweilige Pfarrer. Die Generalversammlung wählt den Präsidenten, den Brudermeister, den 1. und 2. Kassierer, den 1. und 2. Schriftführer, den Hauptmann und den 1. und 2. Fähnrich. Der Präsident wird auf fünf Jahre gewählt. Der Brudermeister wird auf der Generalversammlung zum Feste des heiligen Sebastianus in der Reihenfolge der Eintragung in das Bruderbuch für ein Jahr gewählt. Bei vorzeitigem Ausscheiden des Brudermeisters vertritt der Nachfolger ihn bis zur nächsten Generalversammlung zu St. Sebastianus. Schlägt ein Mitglied das Brudermeisteramt aus, ohne durch Krankheit verhindert zu sein, soll er einen Betrag im Gegenwert von 10 Flaschen ortsüblichen Weines an die Bruderschaft zahlen. Die Wahlperiode des 1. und 2. Kassierers, des 1. und 2. Schriftführers, des Hauptmanns sowie des 1. und 2. Fähnrichs beträgt zwei Jahre. Bei vorzeitigem Ausscheiden innerhalb der zweijährigen Wahlperiode erfolgt eine Neuwahl durch die Generalversammlung bis zum Ende der laufenden Wahlperiode. Die Wiederwahl aller Vorstandsmitglieder, außer des Brudermeisters, ist möglich. Bei Prozessionen und Begräbnissen leitet der Brudermeister das gemeinschaftliche Gebet und trägt dabei, wie auch bei Festzügen, den Bruderschaftsstab. In dessen Verhinderungsfalle vertritt er auch den König in Prozessionen, bei Beerdigungen und in Festzügen.

14. - Auflösung der Bruderschaft (1)

Sollte die Zahl der Mitglieder unter 5 herabsinken, so ist die Bruderschaft als aufgelöst zu betrachten.

15. - Auflösung der Bruderschaft (2)

Wenn nach Ablauf eines Jahres vom Tage der Auflösung an, die Bruderschaft sich nicht mehr neu gebildet haben sollte, so fällt das ganze Bar- und Immobiliarvermögen an die katholische Pfarrgemeinde Oberdollendorf. Dieselbe übernimmt die Verpflichtung, von den Zinsen des Vermögens für die verstorbenen Mitglieder der Bruderschaft heilige Messen lesen zu lassen und bedürftige Familien der Pfarrgemeinde zu unterstützen.

16. - Leben als Christ

Von den Mitgliedern wird erwartet, dass sie sich stets einen anständigen christlichen Lebenswandel befleißigen, aber sich niemals solchen Vereinen anschließen werden, welche unsere heilige Religion anfeinden und bekämpfen.

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